Benutzerordnung
Die Bücherei Wallsee kann von allen BewohnerInnen der Gemeinde Wallsee und anderer Gemeinden genutzt werden.
Die Einschreibung erfolgt kostenlos und die BenutzerInnen erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien.
Für die Erstanmeldung wird ein Lichtbild-ausweis und die Telefonnummer benötigt.
Mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Stammblatt bestätigt jeder Benutzer/jede Benutzerin, die Benutzerordnung der Bücherei Wallsee zur Kenntnis genommen zu haben.
Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Alle persönlichen Daten der LeserInnen dienen nur dem internen Büchereigebrauch und unterliegen dem Datenschutzgesetz. Änderungen bei Adresse und Namen sowie der Verlust des Benutzer-ausweises sind unverzüglich bekannt zu geben.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Benutzerausweises.
Allgemeine Hinweise:
Die Entlehnung der Medien kann grundsätzlich nur während der festgesetzten Ausleihzeiten erfolgen und ist nur mit gültigem Benutzerausweis zulässig.
Für Schäden, die durch Missbrauch entstehen, haftet der/die BenutzerIn. Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weitergegeben werden.
Der/Die BenutzerIn ist verpflichtet, die ausgewählten Medien registrieren zu lassen.
Die Bücherei Wallsee haftet nicht für einwandfreie Funktion der bereitgestellten Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträger der BenutzerInnen entstehen,
wird von der Bücherei Wallsee keine Haftung übernommen.
Die Medien dürfen im Sinne der Lizenz-bestimmungen nicht vervielfältigt werden.
Die BenutzerInnen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die Gemeinde Wallsee-Sindelburg, diese schad- und klaglos zu halten. Bei Verstößen gegen die Büchereiordnung oder ungebührlichen Benehmen in den Räumlichkeiten der Bücherei kann dem/der BenutzerIn der Benutzerausweis vorübergehend oder dauernd entzogen werden.
Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2013 ist die Büchereiordnung ab 01.04.2014 gültig.
Angelika Scheibreithner Johann Bachinger
Büchereileitung Bürgermeister
Gebühren
Bücher, Hörbücher, Zeitschriften ..…… € 0,30
DVD ..…………………………………… € 1,00
e-Book-Jahreskarte (gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) ……….………….. € 20,00
Die Gebühr ist im Vorhinein zu entrichten. Eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung aus welchem Grund auch immer ist nicht möglich.
Die Verleihdauer beträgt 3 Wochen
Alle Medien (außer DVD’s) können vor Ablauf der Frist zweimal kostenlos verlängert werden
(Telefon, E-Mail).
Die Büchereileitung ist berechtigt, im Bedarfsfall entlehnte Medien ohne Rücksicht auf den Rückgabetermin einzufordern.
Medien, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind, werden an diese nicht ausgegeben.
Überziehungsgebühr
Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden Mahngebühren in der Höhe von € 0,50 pro Woche und Medium verrechnet.
Müssen schriftliche Mahnungen verschickt werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr von € 1,00 verrechnet.
Die Bücherei Wallsee ist nicht verpflichtet, die Rückgabe verliehener Medien bei Überschreitung der Entlehnfrist einzumahnen.
Bei Verlust oder Beschädigung der Medien durch unsachgemäße Behandlung ist eine Entschädigung zu leisten. Diese beträgt bei einem Alter des Mediums von nicht mehr als einem Jahr 100 % des Kaufpreises und verringert sich sodann um 10 % pro Jahr. Sie beträgt bei Büchern und audiovisuellen Medien jedoch mindestens € 5,00.